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Der Fall Lechalarm

Eine Fallstudie über Guerilla-Marketing, verpasste Fristen und die entscheidende Rolle der Marktbeobachtung im Wettbewerbsrecht.

Der verdeckte Angriff

Am 9. Januar 2018 sandte Lechalarm eine E-Mail an den Bayerischen Rundfunk, um die Infraschall-Technologie von Blockalarm zu diskreditieren. Die Taktik zielte darauf ab, durch mediale Beeinflussung einen Wettbewerbsvorteil zu erlangen.

Taktik 1: Verunglimpfung

Direkte Infragestellung der Zuverlässigkeit und Förderfähigkeit der Konkurrenz-Technologie.

Taktik 2: Autoritäts-Bias

Verwendung eines offiziell wirkenden Betreffs ("Polizeilich empfohlener Einbruchsschutz") und eines Minister-Grußworts im Anhang.

Taktik 3: Verdeckte Operation

Die Aktion wurde als "Pressearbeit" getarnt und blieb über ein Jahr lang unentdeckt.

Der entscheidende Fehler: Die Verjährung

Blockalarms größter Fehler war nicht die Reaktion selbst, sondern der Zeitpunkt. Wettbewerbsrechtliche Ansprüche verjähren nach 12 Monaten. Da der Angriff über ein Jahr unentdeckt blieb, war der Anspruch bei Entdeckung bereits verjährt.

Chronologie der Ereignisse

9. Jan 2018

Lechalarm versendet die diskreditierende E-Mail an den Bayerischen Rundfunk.

29. Jan 2019

Blockalarm entdeckt die E-Mail – 385 Tage nach Versand und weit nach Ablauf der Frist.

5. Feb 2019

Blockalarms Anwalt verschickt eine formelle Abmahnung.

13. Feb 2019

Lechalarms Anwalt weist alle Ansprüche wegen Verjährung als absolutes Verteidigungsmittel zurück.

Strategisches Fazit

Der Fall Lechalarm ist ein Lehrstück dafür, dass Geschwindigkeit und Wachsamkeit im Wettbewerb entscheidend sind. Ein cleverer, verdeckter Angriff kann erfolgreich sein, wenn der Gegner die Spielregeln – insbesondere juristische Fristen – nicht kennt oder zu langsam ist, um darauf zu reagieren.